Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?
Der Rauchwarnmelder erkennt Brandrauch und warnt mit einem lauten Alarmton, bevor die Rauchkonzentration im Raum gefährlich wird.
Betrieben wird das Gerät entweder über Netzstrom, meist aber mit handelsüblichen Batterien bzw. Langzeitbatterien.
Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?
»In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.« (Bayerische Bauordnung)
Wie und wo installieren Sie Rauchwarnmelder?
Die Montage ist einfach. Sie brauchen keine Fachkraft dazu.
Rauchwarnmelder gehören an die Zimmerdecke. Da sammelt sich Brandrauch zuerst.
Bringen Sie den Rauchwarnmelder möglichst in der Raummitte, in jedem Fall aber 50 cm von der Wand entfernt an.
Rauchwarnmelder sind einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff zu montieren.
Die Gerätehersteller liefern nähere Informationen zusammen mit dem Rauchwarnmelder.
Wichtig:
Bei Mietwohnungen muss der Mieter darauf achten, dass der Rauchwarnmelder seine Funktion erfüllen kann. Das Gerät darf zum Beispiel nicht von Möbeln und Pflanzen verdeckt, überstrichen oder überklebt werden. Stellt der Mieter fest, dass der Rauchwarnmelder nicht mehr funktionstüchtig ist, hat er den Vermieter darüber zu informieren.
In welchen Zimmern montieren Sie Rauchwarnmelder?
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung:
Je ein Rauchwarnmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern.
Rauchmelder sind besonders wichtig, wo Personen schlafen.
Je ein Rauchwarnmelder in Fluren innerhalb der Wohnung.
Bei Einfamilienhäusern kann das zum Beispiel der Bereich der Treppe sein.
Optimale zusätzliche Ausstattung:
Ein Rauchwarnmelder in der Küche.
Rund 30 % der Wohnungsbrände entstehen in der Küche. Achten Sie auf ein geeignetes Gerät, sonst können Kochdämpfe Fehlalarm auslösen.
Rauchwarnmelder in den anderen Wohnräumen, in Werkräumen, Hauswirtschaftsräumen und Räumen, in denen eine Brandentstehung denkbar ist.
Was soll man beim Kauf beachten?
Achten Sie auf die CE-Kennzeichnung entsprechend der DIN EN 14604. Nur solche Rauchwarnmelder dürfen in Deutschland verkauft und gehandelt werden.
Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalanlagen und Rüttelkissen verbunden werden.
Wichtig:
Rauchwarnmelder können keine Brände verhüten. Sie können sie aber frühzeitig erkennen und melden.
Was kann man vorbeugend gegen Brände tun?
- Niemals im Bett rauchen
- Zigaretten oder Kippen nur in feuerfesten Behältnissen ablegen
- Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
- Elektrogeräte, die beim Betrieb Wärme entwickeln, nur so aufstellen wie in den Betriebsanleitungen beschrieben – Lüftungsöffnungen freihalten
- Eingeschaltete Elektrogeräte wie Bügeleisen, Herd, Toaster, Heizdecken, Kaffeemaschinen, Fernseher und Ähnliches nie unbeaufsichtigt lassen
- Brennendes Fett (z. B. in Pfanne oder Fondue-Topf) nie mit Wasser löschen, sondern mit Deckel, Lösch- oder Wolldecke ersticken – keine Kunstfaserdecke verwenden!
- Defekte Elektro- und Gasgeräte nur von Fachbetrieben reparieren lassen
- Keine brennbaren Gegenstände in der Nähe von Elektro- und Gasheizungen oder Kachelöfen ablegen
- Zündhölzer und Feuerzeuge kindersicher verwahren
Was tun, wenn es brennt?
- Ruhe bewahren
- Sofort verrauchten Bereich verlassen
- Fenster und Türen schließen (sonst breitet sich der Rauch weiter aus)
- Kinder und Mitbewohner ins Freie bringen Feuerwehr anrufen – Notruf 112
- Bei der Feuerwehr Name, Adresse und Brandsituation angeben
- Nur wenn für Sie keine Gefahr besteht: Wohnungsschlüssel und Mobiltelefon mitnehmen
- Wohnungstür schließen
- Andere Hausbewohner warnen
Wo erfährt man mehr?
Wenn Sie weitere Fragen haben zum Thema »Rauchwarnmelder« oder »Brandschutz in Privathaushalten«, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Feuerwehr oder informieren Sie sich im Internet:
www.rauchmelder-lebensretter.de
www.vds.de
www.lfv-bayern.de
Die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern:
Die wichtigsten Fakten finden Sie unter dem Stichwort »Rauchwarnmelder« auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr:
www.innenministerium.bayern.de